Die Praxis


Die Praxis ist zentral gelegen in Hamburg, an der S-Bahn Station "Hammerbrook (City Süd)". Die Fotos unten sind von der alten Praxis an der Brandstwiete 58. Fotos der neuen Räume an der Hammerbrookstraße 69 folgen zeitnah!

 

Mit der Nystagmographie kann ich die Augenbewegungen genau analysieren. Die Gleichgewichtsorgane sind mit den Augen verbunden und regulieren sogar die Augenmuskulatur. Bei einer Störung des Vestibularorgans kommt es zu einem Spontannystagmus (siehe Video) und die Augen "gleiten und schlagen". Das Auge gleitet immer zum betroffenen Innenohr und schlägt zum gesunden Innenohr. Die Patientin im Video hat eine Unterfunktion/Schwäche des rechten Innenohres, die durch eine Entzündung (Neuritis / Neuropathia Vestibularis) verursacht wurde. Daher gleitet das Auge nach rechts und schlägt dann nach links. Demnach ist die Verbindung zwischen Gleichgewichtsorgan und Auge gestört, welche besonders wichtig 'bei Bewegung' ist! Wenn das Gleichgewichtsorgan nicht die Augenmuskulatur adäquat regulieren kann, wird das Bild auf der Netzhaut 'bei Bewegung' nicht stabilisiert! Hierdurch wird die Umgebung als "bewegt/verwackelt" wahrgenommen. Da der Patient nicht genau differenzieren kann, ob er/sie selber oder die Umgebung sich bewegt (tatsächlich weder noch), wird dieses Gefühl z.B. als "Schwankschwindel" beschrieben.

Meine Konditionen und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die untere Datei erläutert meine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie einen Termin vereinbaren:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis für vestibuläre Rehabilitation
Allgemeine Geschäftsbedingungen.pdf
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Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Bei einmaligen Terminen müssen Sie vor Ort bezahlen, bar oder mit Karte. Und bei mehreren Terminen muss die zum Ende ausgestellte Rechnung innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden. Viele Patienten warten auf die Erstattung der privaten Krankenkasse (was durchaus mehrere Wochen dauern kann), bevor Sie meine Rechnung begleichen. Nach Leistungserbringung ist natürlich die Rechnung zeitnah zu begleichen.
  • Wird der Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, so wird dieser Termin in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Wenn Sie den Termin kurzfristig absagen oder gar nicht absagen, kann ich keine Patienten planen und habe einen Verdienstausfall, den ich Ihnen leider in Rechnung stellen muss.

Konditionen

 

Für eine 30-minütige Behandlung berechne ich 60 €Privatversicherte und Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker können mit einer vollen Erstattung rechnen!

 

Da die Konditionen der gesetzlichen Kassen (Therapiezeit von 20 Minuten und ungefähr 1€/Minute) leider nicht meine Forderungen erfüllen, arbeite ich nicht mit den gesetzlichen Kassen zusammen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssten Sie die Therapie daher leider selbst zahlen. Je nach Ihrer finanziellen Lage, kann in solch einem Fall die Therapiefrequenz angepasst werden (z.B. alle zwei Wochen oder sogar einmal im Monat).

 

Aktualisierung (gilt ab dem 01.01.2022):

Mit der Ausnahme von Lagerungsschwindel, brauche ich für den allerersten Termin 60 Minuten (Anamnese, Testbatterie und erste Übungen) und dies entspräche einem Honorar von 110€.

 

Aktualisierung (gilt ab dem 01.01.2022):

Leider muss ich bei "unklarem Schwindel" bzw. bei "Schwindel ohne Befund" für eine diagnostische Abklärung für den ersten Termin 90 Minuten ansetzen. Wenn die Ursache des Schwindels unbekannt ist, muss ich ein ausführliches Anamnesegespräch führen (~20 Minuten), meine komplette Testbatterie durchführen (~40 Minuten) und im Anschluss Ihnen die Erkrankung erklären und Übungen mitgeben (~30 Minuten). Für diese 90 Minuten muss ich dann leider 160 € berechnen. Diese Aktualisierung gilt nur für Patienten ohne Diagnose und auch nur für den ersten Termin!

 

Tipps für privat Versicherte: Die Therapie bei mir wird von Ihren Kassen komplett erstattet. Allerdings brauchen Sie hierfür eine ärztliche Verordnung! Ein Termin bei mir entspricht 1-mal Doppel-Krankengymnastik (Doppel-KG). Wenn Sie z.B. 5-mal von mir behandelt werden möchten, dann bräuchten Sie eine ärztliche Verordnung mit 5-mal Doppel-Krankengymnastik (5xDoppel-KG). Für den ersten Termin werden allerdings 2-mal Doppel-KG fällig, da ich für den ersten Termin 60 Minuten brauche. Die PKV hinterfragt häufig, ob eine Doppel-KG nötig sei, diese Diskussion kann ihr Arzt bzw. können Sie vermeiden, in dem ihr Arzt die Doppel-KG mit der Komplexität / Schweregrad ihres Falles begründet!

 

Tipps für gesetzlich Versicherte: Wenn Sie sich von ihrem Arzt ein "Privatrezept für Krankengymnastik" mit der gewünschten Dauer (30 Minuten) und Anzahl (z.B. 5-mal) verschreiben lassen, dann können Sie meine Rechnungen sammeln und zum Ende des Jahres bei der Steuererklärung als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) geltend machen. Beachten Sie aber, dass die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten müssen, welche wiederum abhängig vom Einkommen, unterschiedlich hoch sind.

 

Wenn Sie mich anrufen, um einen Termin zu vereinbaren, gehe ich davon aus, dass Sie die Konditionen und Geschäftsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.